§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OZ Elektrotechnik (Inhaber: Ömer Zorlu), Sauermannweg 13, 51789 Lindlar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Angebote, Kostenvoranschläge & Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Kostenvoranschläge sind – sofern nicht anders vereinbart – unverbindlich. Ausarbeitungskosten für Angebote oder Kostenvoranschläge werden nur berechnet, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 3 Ausführung & Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle bzw. zum Objekt frei zugänglich ist und erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse kostenfrei zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über verdeckt geführte Strom-, Gas-, Wasser- oder sonstige Leitungen sowie über etwaige Besonderheiten der Bausubstanz unaufgefordert zu informieren.
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Unwetter, Streik oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z. B. fehlende Vorarbeiten Dritter) entstehen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Sofern Stundensätze vereinbart wurden, wird nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder geliefertes Material zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Materialien, Zähleranlagen, Schaltschränke, Wallboxen, Leuchtmittel oder sonstige Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer ihn dazu auffordert.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist (spätestens jedoch nach 6 Werktagen nach Fertigstellung) nicht abnimmt, ohne konkrete Mängel zu nennen, oder wenn der Auftraggeber die Anlage bereits in Benutzung nimmt.
§ 6 Mängelansprüche (Gewährleistung)
Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Bei Bauleistungen (Installation fest verbundener Gebäudeinfrastruktur) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei Reparaturarbeiten, Wartungen oder reinen Lieferungen von Geräten gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein nicht autorisierter Dritter ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe oder Veränderungen an der installierten Elektroanlage vornimmt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 8 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Lindlar/Köln) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.